Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine hochgradig ansteckende Krankheit, die der Meldepflicht beim Gesundheitsamt unterliegt. Masern können für Menschen jeden Alters schwerwiegende Folgen haben. Vor allem Säuglinge, ältere und immunschwache Personen sind stark gefährdet. Sie können sich nicht selbst schützen und unterliegen unserem sozialen Verantwortungsgefühl. Impfen schützt uns selbst und rettet Leben! Im Moment gibt es weltweit erhöhte Masernaktivität. In Österreich wurden bereits im Jänner 2019, sowohl in der Steiermark als auch in Salzburg zahlreiche Masernfälle registriert. Die zu geringe Durchimpfungsrate ist für die Rückkehr dieser schweren Krankheit verantwortlich. Der wirksame und gut verträgliche Impfstoff ist für alle Personen ab vollendetem 11. Lebensmonat an öffentlichen Impfstellen, sowie im Rahmen des Kinderimpfprogramms kostenfrei erhältlich. Fehlende Impfungen können und sollen in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff, darum ist ein „überimpfen" nicht möglich. Die Symptome sind einer Grippe ähnlich, mit hohem Fieber und dem typischen Masernausschlag. Der Körper wird massiv geschwächt und es kommt beispielsweise zu Komplikationen wie Bronchitis, Mittelohr- und/oder Lungenentzündung, selten sogar lebensbedrohliche Gehirnentzündung. Selten kann Jahre später ein Gehirnzerfall auftreten, der immer tödlich verläuft. Man nennt diese Spätfolge subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Besonders gefährdet für SSPE sind Kinder, die im ersten Lebensjahr erkranken oder während der Geburt angesteckt werden. Die Übertragung erfolgt über Tröpfchen und Schmierinfektion. Die Zeit, in der man sich bei einem Masernerkrankten anstecken kann (Inkubationszeit) ist vom 8. Tag nach Ansteckung des Erkrankten bis zum ca. 3. Tag nach Ausbruch des typischen Hautausschlages. Da der exakte Zeitpunkt der Ansteckung und erstes Auftreten des Ausschlags oftmals nicht genau bestimmt werden kann, sollte man engen Kontakt mit Erkrankten unbedingt vermeiden. Eine Kampagne des österreichischen Gesundheitsministeriums klärt umfassend auf: http://keinemasern.at/. Was ist zu tun, wenn der Verdacht auf eine Ansteckung mit Masern besteht? Bei Verdacht oder Auftreten von unspezifischen Symptomen wie Schnupfen, Fieber, geröteten Augen oder anderen grippeähnlichen Symptomen, die auf Masern hinweisen, UNBEDINGT die Ärztin bzw. den Arzt oder das Krankenhaus VORHER telefonisch kontaktieren, damit eine Übertragung in Warteräumen und Ambulanzen verhindert werden kann. In der Apotheke Zum Heiligen Rupertus beraten wir Sie jederzeit gerne, und beantworten alle Ihre Fragen zum Thema Masernimpfung. |